Staatliche Hilfen und Förderprogramme
Bund, Länder und Kommunen stellen Unternehmen und Start-ups verschiedene Hilfs- und Förderprogramme zur Verfügung. Einige der Wirtschaftshilfeprogramme haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen Ihnen als Hilfestellung. Wir können keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Wir dürfen zudem keine Rechts- und Gesundheitsberatung durchführen. Die Informationen sind daher kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für die Links Dritter.
Mit dem Frühphasen-Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed erhalten Startups in der frühen Gründungsphase eine Unterstützung für die Umsetzung ihres aussichtsreichen Gründungsvorhabens.
Ziel von Start-up BW Pre-Seed ist es, mehr aussichtsreiche Startup-Vorhaben finanzierungsreif für institutionelle Anleger zu machen und ein erfolgreiches Wachstum der jungen Unternehmen zu ermöglichen. Seit 2018 hat das Land Baden-Württemberg bereits über 150 Gründungsvorhaben mit einer großen thematischen Bandbreite unterstützt.
- Förderung und Betreuung in einer unternehmerischen Frühphase für innovative Startups
- Finanzierungbedarf zwischen 50.000 und 200.000 Euro
Start-up BW Pre-Seed Partner
Ansprechpartner für interessierte Startups sind die Start-up BW Pre-Seed Partner. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer bei der Suche nach Ko-Investoren oder treten selbst als Ko-Investor auf und begleiten Startups bei der praktischen Umsetzung ihrer Gründungsvorhaben. Die L-Bank nimmt die von den Start-up BW Pre-Seed Partnern eingereichten Anträge entgegen und ist nach erfolgreicher Bewilligung für die Auszahlung und Abwicklung der Pre-Seed Investments an die Startups verantwortlich.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ fördert Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.
Zwei Programmvarianten stehen zur Verfügung:
- Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
- Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
Unterstützt werden Maßnahmen und Projekte mit einem Kostenvolumen von 5.000 bis 100.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der L-Bank (Darlehensvariante und Zuschussvariante).
Die Tourismusfinanzierung Plus des Landes richtet sich an mittelständische Tourismusbetriebe. Diese erhalten ein langfristiges Förderdarlehen, um damit vor allem Baumaßnahmen günstig zu finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen wie
- Modernisierungen oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden
- Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
- Modernisierung von Innenräumen
- Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Inneneinrichtung, digitale Innovationen, Übernahmepreis für das Unternehmen
Weitere Informationen und alle Details zu den Voraussetzungen finden Sie hier: Tourismusfinanzierung Plus
Der Landkreis Böblingen, die Handwerkskammer und die IHK-Bezirkskammer arbeiten zusammen, um Unternehmen bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte zu unterstützen. Das Projektteam „Internationale Fachkräfte“ berät IHK-Mitgliedsbetriebe zu rechtlichen Möglichkeiten sowie zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und unterstützt Unternehmen u.a. bei der Zusammenstellung von erforderlichen Unterlagen und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter.
Seit 2020 besteht die Möglichkeit, ausländischen Fachkräften über beschleunigte Verfahren im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Antragsteller sind dabei die Betriebe, die die Mitarbeiter anwerben.
Das Projektteam „Internationale Fachkräfte“ ist per E-Mail an UIF@stuttgart.ihk.de erreichbar.
Weitere Informationen zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften finden Sie hier: Fachkräfte aus dem Ausland – IHK Region Stuttgart
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen Zuschuss für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme an.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Energieberatung für Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder Neubauberatung)
- Energieaudit, um Einsparpotenziale festzustellen und Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen
- Contracting-Orientierungsberatung, um komplexe Einsparmaßnahmen zu überprüfen und geeignete Dienstleister zu finden
- Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems
Die Förderung richtet sich an:
- kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
- kommunale Zweckverbände und kommunale Gebietskörperschaften
- freiberuflich Tätige
Es werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten übernommen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.