Staatliche Hilfen und Förderprogramme

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Bund, Länder und Kommunen reagieren mit Hilfsprogrammen. Welche Wirtschaftshilfeprogramme für Ihr Unternehmen in Frage kommen, wie Sie die Hilfe erhalten können und aktuelle Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Bitte beachten Sie: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen Ihnen als Hilfestellung. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Situation können wir keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Wir dürfen zudem keine Rechts- und Gesundheitsberatung durchführen. Die Informationen sind daher kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für die Links Dritter auf diese Webseite.

Ein befristetes Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss soll kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern in der jetzigen Krisensituation, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, schnell und zielgerichtet helfen. Das Programm startete am 01. Dezember 2022.

Damit die zusätzlichen Liquiditätshilfen des Landes möglichst schnell bei den Unternehmen ankommen, bauen sie auf dem bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf.

Schnelle und günstige Versorgung mit Liquidität

Mit dem Landesförderprogramm Liquiditätskredit (Plus) können mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ihren Liquiditätsbedarf decken und insbesondere Betriebsmittel finanzieren. Es ergänzt und überbrückt zeitlich die vom Bund angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen.

Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 % vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum vergünstigten Zinssatz von derzeit rund 2,6 % (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 %, maximal 300.000 Euro.

Antragstellung über die Hausbanken

  • Das Programm ist bis zum 31. März 2023 befristet. Die Antragstellung und Ausreichung des Kredites erfolgen über die jeweiligen Hausbanken.

Förderprogramm und Voraussetzungen

  • Der Liquiditätskredit (Plus) richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Beschäftigten und an Freiberufliche.
  • Es können Kredite ab 10.000 Euro und bis 5 Millionen Euro beantragt werden.
  • Die Laufzeiten liegen zwischen 4 und 10 Jahren.
  • Unternehmen müssen (unter anderem) über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen.

Weitere Informationen und Antragstellung

 

Das Frühphasen-Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed wird auch im Jahr 2022 fortgeführt. Startups in der frühen Gründungsphase erhalten über dieses landesweite Finanzierungsinstrument eine Unterstützung für die Umsetzung ihres aussichtsreichen Gründungsvorhabens.

Ziel von Start-up BW Pre-Seed ist es, mehr aussichtsreiche Startup-Vorhaben finanzierungsreif für institutionelle Anleger zu machen und ein erfolgreiches Wachstum der jungen Unternehmen zu ermöglichen. Seit 2018 hat das Land Baden-Württemberg bereits 150 Gründungsvorhaben mit einer großen thematischen Bandbreite unterstützt.

  • Förderung und Betreuung in einer unternehmerischen Frühphase für innovative Startups
  • Finanzierungbedarf zwischen 50.000 und 200.000 Euro

Start-up BW Pre-Seed Partner

Ansprechpartner für interessierte Startups sind die Start-up BW Pre-Seed Partner. Sie unterstützen die Gründer*innen bei der Suche nach Ko-Investoren oder treten selbst als Ko-Investor auf und begleiten Start-up BW Pre-Seed finanzierte Startups bei der praktischen Umsetzung ihrer Gründungsvorhaben.

Antragstellung

Die L-Bank nimmt die von den Start-up BW Pre-Seed Partnern eingereichten Anträge entgegen und ist nach erfolgreicher Bewilligung für die Auszahlung und Abwicklung der Pre-Seed Investments an die Startups verantwortlich.

Weitere Informationen

 

Am 01. Juni 2022 hat die L-Bank wieder einen Tilgungszuschuss zur Förderung von Investitionen in die Tourismusinfrastruktur aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingeführt. Mittlere und kleine Betriebe aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe können Modernisierungsvorhaben mit einem Förderdarlehen finanzieren. Die langfristigen Darlehen eignen sich vor allem für Baumaßnahmen.

Mit dem Neustart des Programms bietet die L-Bank wieder einen zinsverbilligten Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 6 Prozent (bis max. 200.000 Euro) an. Die Tourismusfinanzierung Plus kann über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen wie

  • Modernisierungen und Sanierungen von bestehenden Gebäuden,
  • Erweiterungen von bestehenden Gebäuden in Verbindung mit Modernisierungen,
  • Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen und Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind.

Die Förderdarlehen können mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Weitere Informationen zur Tourismusfinanzierung Plus

Über den „Förderhinweiser“ auf der Website des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes finden Sie weitere Fördermittel für den Tourismus.

Viele Unternehmer und Selbstständige versuchen in der Corona-Krise durchzuhalten und nehmen keine Hilfe in Anspruch, obwohl sie ihnen zusteht. Manche, weil sie vor dem Ausfüllen der Formulare ohne fremde Hilfe zurückschrecken, manche, weil ihnen die Wirtschaftshilfeprogramme gar nicht bekannt sind.

Die Online-Plattform www.durchblick-macher.de soll kleinen Unternehmen und Selbstständigen helfen, die richtigen Hilfen in der Corona-Krise zu finden. Das gemeinnützige Unternehmen Fairantwortung gAG präsentiert auf der Plattform die Hilfsangebote und unterstützt beim Ausfüllen der Formulare. Wenige Eingaben zur wirtschaftlichen Situation genügen, um eine individuelle Auswahl an Hilfsmaßnahmen zu erhalten.

Das Fachwissen kommt von mehr als 40 ehrenamtlich arbeitenden Experten, u. a. für Recht, Steuerberatung, IT und Management. Das Angebot ist kostenlos und es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Auf die Online-Plattform verweist auch der Landtag von Baden-Württemberg.

Online-Plattform #DurchblickMacher