„Sich ausprobieren“ im Pop-up Store!
- Als Gründerin oder Gründer ein Geschäftskonzept erproben und einen Kundenstamm aufbauen?
- Als Händlerin oder Händler ein neues Sortiment oder einen neuen Standort testen?
- Als Online-Unternehmen die Marktakzeptanz des stationären Handels erproben?
Wer sich im Pop-up Store „ausprobieren” und temporär seine Ware verkaufen möchte, kann sich gerne bei uns bewerben.
Berechtigte Nutzungen sind:
- Ideen oder Geschäftskonzepte, die dem Einzelhandel angehören.
- Dienstleistungen, die Frequenz erzeugen.
- Ausstellung und Verkauf (kunst-)handwerklicher Stücke