Pop-up-Store Sindelfingen

„Sich ausprobieren“ im Pop-up-Store!

 

  • Als Gründerin oder Gründer ein Geschäftskonzept erproben und einen Kundenstamm aufbauen?
  • Als Händlerin oder Händler ein neues Sortiment oder einen neuen Standort testen?
  • Als Online-Unternehmen die Marktakzeptanz des stationären Handels erproben?

Berechtigte Nutzungen sind:

  • Ideen oder Geschäftskonzepte, die dem Einzelhandel angehören.
  • Dienstleistungen, die Frequenz erzeugen.
  • Ausstellung und Verkauf (kunst-)handwerklicher Stücke

Wer sich im Pop-up-Store „ausprobieren” und temporär seine Ware verkaufen möchte, kann sich gerne bei uns bewerben.

Diese Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Neueröffnung – keine Umsiedlung eines bestehenden Ladengeschäftes oder Eröffnung eines Zweitstandortes
  • Übernahme anfallender Nebenkosten – diese sind von den Nutzerinnen und Nutzern der Ladenfläche selbst zu tragen.
  • Vorhandensein einer Gewerbeanmeldung
  • Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb
  • Mietdauer mindestens zwei Wochen
  • Geregelte Ladenöffnungszeiten
  • Gemeinsame Marketingaktionen zur Bewerbung des Pop-up-Stores
  • Verpflichtung zur Annahme des Sindelfinger Stadtgutscheins

Wie man sich bewirbt? Einfach seine Idee beschreiben und uns zuschicken. Wir freuen uns!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Katrin Heißel

Referentin für Einzelhandel und Nahversorgung
Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH

+49 7031 688 42-34
+49 7031 688 42-99

E-Mail-Kontakt

Franziska Hamscher

Flächenmanagerin Innenstadt
Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH

+49 7031 68842-35
+49 7031 68842-99

E-Mail-Kontakt